Kommunalverschuldung

Kommunalverschuldung
Kapitalbeschaffung der Gemeinden und Gemeindeverbände, denen der direkte Weg zur Notenbank und meist auch der zum organisierten Kapitalmarkt versperrt ist; daher vorwiegend durch Direktkredite (meist in Form von Schuldscheindarlehen).
- Schuldenpolitische Sonderregelungen für Gemeinden: (1) Sie dürfen Kredite nur dann aufnehmen und in den  Vermögenshaushalt einstellen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, und nur für genau definierte Zwecke (Investitionen, Investitionsförderung, Umschuldung).
- (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und ist zu versagen, wenn die kommunale Verschuldung zu der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Widerspruch steht.
- Vgl. auch  öffentliche Kreditaufnahme,  Haushaltssystematik,  Haushaltssatzung,  Verschuldungsgrenze.

Lexikon der Economics. 2013.

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