- Kommunalverschuldung
- Kapitalbeschaffung der Gemeinden und Gemeindeverbände, denen der direkte Weg zur Notenbank und meist auch der zum organisierten Kapitalmarkt versperrt ist; daher vorwiegend durch Direktkredite (meist in Form von Schuldscheindarlehen).- Schuldenpolitische Sonderregelungen für Gemeinden: (1) Sie dürfen Kredite nur dann aufnehmen und in den ⇡ Vermögenshaushalt einstellen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, und nur für genau definierte Zwecke (Investitionen, Investitionsförderung, Umschuldung).- (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und ist zu versagen, wenn die kommunale Verschuldung zu der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Widerspruch steht.- Vgl. auch ⇡ öffentliche Kreditaufnahme, ⇡ Haushaltssystematik, ⇡ Haushaltssatzung, ⇡ Verschuldungsgrenze.
Lexikon der Economics. 2013.